Da der Kunde bereits eine (falsche) Rechnung erhalten hat, ist es völlig egal, wie Du das intern regelst.
Sobald Du Ihm eine neue Rechnung schickst, egal ob mit alter oder neuer Rechnungsnummer, dann kann er unerlaubterweise beide Rechnungen steuerlich geltend machen, da ja verschiedene Anschriften drauf stehen.
Laut Fianzamt ist nur der folgende Weg korrekt:
Der Kunde muss zunächst die fehlerhafte Rechnung zu Dir zurücksenden und dann darfst Du diese erst ändern. Ob Du die Änderung dann handschriftlich und mit Stempel versehen auf der Originalrechnung durchführst oder nach dem Vernichten der alten Rechnung eine neue Rechnung (mit gleicher Rechnungsnummer) erstellst, bleibt Dir überlassen. In der Praxis ist es natürlich schwierig, die Originalrechnung zurück zu fordern, da er diese ja kopieren oder einfach neu ausdrucken kann (falls digital übermittelt).
Wir machen es so, wie von Mike Grund beschrieben: Wir ändern die Daten und senden die Rechnung mit der gleichen RE-Nummer erneut. Den Kunden bitten wir, die alte Rechnung zu vernichten. Wichtig ist natürlich, die falsche Rechnung in Etope in der Druckliste ebenfalls zu löschen, da diese sonst 2 Mal vorkommt.
@Mike Grund: Das ist übrigens auch noch ein wichtiger Punkt, welchen wir mal beprechen müssen, dass jeder Druckbeleg (auch bei Mehrfachdruck) in der Druckliste auftaucht. Der Doppeldruck bei solchen Rechnungsänderungen beispielsweise hat dann auch noch eine Zufallszahl im Dateinamen vorangestellt, so dass man diese Belege nicht mal mehr wiederfindet ;-(( Sehr schwierig für mich beim monatlichen Herunterladen der Rechnungen auf den lokalen Datenträger, die korrekten Rechnungen zu finden und zu markieren. Warum wird diese zufallszahl nicht am Ende angefügt, damit man die Rechnungen wenigstens nach Dateinamen sortieren kann??
Gruß,
Andreas