Gutschriften, Teilgutschriften, Storno, Versandkostenrückzahlung, usw.

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Feb 13, 2014
Jörn Polley schrieb
Wir stellen hier nun einige Fälle zur Diskussion und hoffen auf konstruktive Vorschläge.
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12 Antworten
Feb 13, 2014
Jörn Polley Agent schrieb
Gutschriften heißen jetzt Rechnungskorrekturen. Eine einmal erstellte Rechnung darf nicht geändert werden, richtig?
Wenn Sie noch nicht verschickt wurde ist es ja egal aber hier dürfte die Ursprungsrechnung dann nicht gespeichert werden.

Lässt man das so oder sollte hier ein einmal erstelltes Rechnungsdokument fest speichern, was wohl eher richtig wäre.

1. Kunde kauft mehrere Artikel nach einander und bezahlt mehrmals Versandkosten. Möchte die dann natürlich erstattet bekommen.
Fall 1 dazu: Bezahlt per Paypal alle Artikel inkl. die jeweils anfallenden Versandkosten.
Fall 2 dazu: Bezahlt nach jedem Kauf den jeweiligen Artikel Einzelt per Paypal inkl der Versandkosten.

Rechnung 1: Rechnung ist schon erstellt und per Automation raus geschickt.
Rechnung 2: Rechnung ist noch nicht erstellt.

Möglichkeit 1: Kunde bekommt eine Gutschrift, alles andere manuell.
Möglichkeit 2: Kunde bekommt eine Gutschrift und die Rückerstattung wird automatisch ausgeführt, bzw. wenn Rückerstattung in Paypal geklickt wird, wird die Gutschrift automatisch ausgeführt
Möglichkeit 3: Kunde bekommt ein Guthaben was beim nächsten Kauf verrechnet wird.
Feb 13, 2014
Jörn Polley Agent schrieb
2. Kunde kauft mehrere Artikel und zahlt z.B. 2 mal mit Paypal
Fall 1 dazu: Die Beträge passen zu den einzelnen Käufen. In diesem Fall müsste man die Bestellung trennen um die Buchungen zuzuweisen.
Leider ist aber schon die erste Zahlung der Bestellung zu gewiesen worden.
Fall 2 dazu: Die Zahlbeträge passen nicht zu den einzelnen Käufen und kommen per Paypal z.B. hier müsste dann ja die Zahlung gesplittet werden.
Feb 15, 2014
Stephan Hemp schrieb
grundsätzlich ist die Frage wann die RG erstellt wird...
wird die RG mit falschem Porto erstellt muss diese korrigiert werden bzw eine Gutschrift erstellt werden

wenn das Porto in diesem Beispiel aber falsch bezahlt wird - sollte ja keine automation entstehen...
sondern ich muss von Hand nacharbeiten...
also wird das Porto erstattet und die RG gleich richtig ausgestellt


3. Fall (Ebay):
Kunde gibt Ware zurück ..
RG ist erstellt - wir erhalten die Ware - die Ware muss dem Lager (falls nicht defekt) wieder zugeführt werden
zeitgleich muss eine Gutschrift erstellt werden - der Betrag muss wie gezahlt erstattet werden (Bsp. Paypal damit die Gebühren auch erstattet werden)
Erst nach Erhalt und Gutschrift der Ware muss ein Fall bei Ebay geöffnet werden - nicht vorher, da sonst meist der Kunde ableht, da er noch keine Gutschrift erhalten hat.
Feb 16, 2014
Andreas Ribniger schrieb
Rechnungen dürfen problemlos geändert werden, solange der Kunde diese noch nicht hat.
Das müssen wir auch ab und an so machen, wenn beispielsweise der Kunde vor Versand die Rechnungsadresse geändert haben möchte. Es sollte aber von Etope die Möglichkeit unterbunden werden. Die gleiche Rechnung in mehreren Versionen in den Druckvorlagen gespeichert zu haben, sondern nur in der letzten gedruckten Version. Dieses ist nicht zulässig.

Der Begriff "Rechnungskorrektur" ist rechtlich noch umstritten, da hieraus nicht hervorgeht, dass es sich um einen neuen Beleg in Form einer Gutschrift handelt. Meine Steuerberater hat mir in Rücksprache mit dem FA dazu geraten, vorerst alles wie bisher zu belassen. Ich schreibe für Warenrückgaben normale Rechnungen mit Menge -1, nur dadurch ist dann auch die Lagerrückbuchung gewährleistet und die Auswertung der Umsatzsteuer in Etope passt.
Feb 17, 2014
Jörn Polley Agent schrieb
Also mal zusammenfassend gesagt:

1. Eine Rechnung darf wenn Sie geschrieben wurde nicht mehr angefasst bzw. geändert werden und muss als solche auch gespeichert sein.
2. Bei jeglicher Änderung, nach dem die Rechnung erstellt wurde, muss eine Stornorechnung geschrieben werden.
- Also Bestellung anklicken und auf Dokumente -->Stornorechnung klicken. Hier wird nun die Bestellung ins Minus gesetzt und damit die Bestände und die Beträge gegen gebucht.
- Es sollte die Möglichkeit geben das der Bestand nicht gegen gebucht wird mit einem Feld (Auswahlbox) warum der Artikel nicht mehr verfügbar ist.
- Ein Verweis auf die Originalrechnungsnummer muss vorhanden sein.
- Eigener Nummernkreis sollte möglich sein.
3. Eine neue Rechnung wird dann erstellt mit einer neuen Rechnungsnummer.
- Diese muss dann auch, für eine erneute Stornierung als Ausgangsrechnung vorliegen.

Wäre das soweit korrekt?
Mar 05, 2014
Jörn Polley Agent schrieb
Kommentar Disa Mopedstore:

1.) Wenn Rechnung beim Kunden ist, darf Sie nicht mehr verändert werden!
Problem:
Kunde der ist doof, der geht 5-mal an die Kasse und bezahlt 5-mal Porto!!
Wir können das nicht verhindern, das passiert bei 100 Verkäufe ca. 10-mal!! Wenn wir den Kunden den Zahlbetrag in Rechnung stellen würden, müssten wir sicherlich 10 Gutschriften am Tag generieren / nur was das Porto betrifft!!
Ist nicht händelbar! Deshalb passen wir per Hand die Rechnungen an, bevor wir sie versenden!
Bedeutet Kunde zahlt 100 Euro wir berechnen 90 Euro! Auf unserem Konto haben wir 10 Euro plus (Buchhalterisch ohne Beleg)!!
Fordert ein Kunde das Porto zurück, erstatten wir dies über Paypal ohne Beleg, via Bank mit Beleg! Bei Banküberweisung mit Beleg wird die Rechnung nachträglich dem Zahlbetrag angepasst!!*
*Ist nicht ganz sauber (Buchhalterisch) wir sind in Klärung mit dem Steuerbüro.

Versandkostenrückerstattung: (Bank via Beleg) nicht bei Paypal!??
auf den Datensatz des Kunden gehen, z.B. rechte Maus und Versandkostenrückerstattung. auswählen, alle relevanten Felder belegen, bis auf den Rückerstattungsbetrag.
Dann wird die Gutschrift gedruckt, dies in der Karteikarte abspeichern.

Ware kommt zurück:
auf den Datensatz des Kunden gehen, z.B. rechte Maus und Gutschrift. auswählen, alle relevanten Felder belegen, die Beträge der gestellten Rechnung ins Minus setzten. .
Dann wird die Gutschrift gedruckt, dies in der Karteikarte abspeichern.
Falls Rückzahlung per Paypal, darf die alte Rechnung (alter Datensatz nicht angefasst werden)

Kulanz / Teilgutschriften.
auf den Datensatz des Kunden gehen, z.B. rechte Maus und Kulanz / Teilgutschriften auswählen, alle relevanten Felder belegen, keine Beträge (€) einsetzen.
Dann wird die Gutschrift gedruckt, dies in der Karteikarte abspeichern.
Falls Rückzahlung per Paypal, darf die alte Rechnung (alter Datensatz nicht angefasst werden)

Storno
Rechnung ist bereits gestellt, falls nicht wird Sie gestellt!
Danach auf den Datensatz des Kunden gehen, z.B. rechte Maus und Gutschrift. auswählen, alle relevanten Felder belegen, die Beträge der gestellten Rechnung ins Minus setzten. .
Dann wird die Gutschrift gedruckt, dies in der Karteikarte abspeichern.
Falls Rückzahlung per Paypal, darf die alte Rechnung (alter Datensatz nicht angefasst werden)
Mar 17, 2014
Stephan Hemp schrieb
gibt es hierzu schon Neuerungen ?
Mar 17, 2014
Jörn Polley Agent schrieb
Ist noch in Arbeit.
Jun 11, 2014
Ingo Morlock schrieb
es ist sicher nicht richtig das bei einer teilrückerstattung der status auf nicht gezahlt gesetzt wird...
Jun 27, 2014
Jörn Polley Agent schrieb
Laut Auskunft gibt es für unsere Fälle keine Gutschriften mehr. Das heißt jetzt Stornorechnung für komplette Stornierung der Rechnung oder Korrekturrechnung für einzelne Artikel.
Jun 30, 2014
Günther Kemeth schrieb
Gibt es diese Stornorechnung bereits? Wäre toll, wenn das Thema nach Überarbeitung dann insgesamt als Paket auf die Straße kommt und man sich aktuell geprüfte Rechnung, Stornorechnung etc. dann insgesamt aktualisiert nochmal reinbauen kann (bisher arbeitet ja jeder mit einem Rechnungstand vom Zeitpunkt X und es ist einem als Kunden unklar, ob da nicht bereits Aktualisierungen oder Fehlerbehebungen gemacht wurden).
Jun 30, 2014
Jörn Polley Agent schrieb
Wir arbeiten dran.