ich habe die Änderungen gerade eben bei ebay gemacht ...
lt Rechtsberater ist dies unproblematisch...
ZITAT:
Der Gesetzgeber hat eine Übergangsfrist nicht vorgesehen. Die Neuregelungen der Verbraucherrechterichtlinie treten am 13.06.2014 um 0.00 Uhr in Kraft. Wir halten es für unproblematisch, wenn Sie die entsprechenden Rechtsänderungen bereits am Abend des 12.06.2014 vornehmen. Wir gehen ferner davon aus, dass es nicht unmittelbar Abmahnungen geben wird, wenn Sie unmittelbar ab oder nach dem 13.06.2014 AGB und Widerrufsbelehrung noch nicht aktualisiert haben.
Unabhängig davon möchten wir Ihnen dringend empfehlen, dafür Sorge zu tragen, dass Sie die entsprechenden Änderungen so vornehmen, dass diese ab dem 13.06.2014 in Ihrem Internetshop angezeigt werden.
ACHTUNG:
Sie dürfen die neuen AGB und die neue Widerrufsbelehrung keinesfalls weit vor dem 13.06.2014 verwenden!