Widerrufsrecht 13.06

Jun 11, 2014
Stephan Hemp schrieb
gibt es vorher noch ein Update ?
die Auswahl Möglichkeiten bei der Rücknahme sind noch nicht alle eingestellt
bzw sind ab 13.06 falsch ....
Antwort
17 Antworten
Jun 11, 2014
Jörn Polley Agent schrieb
Da sollten Sie eine Mail bekommen haben Rest in den News.
Jun 11, 2014
Günther Kemeth schrieb
News als spätestens morgen?
Jun 11, 2014
Jörn Polley Agent schrieb
Hier wird noch eine extra Mail verschickt. Wie viele Artikel haben Sie Online?
Jun 12, 2014
Günther Kemeth schrieb
http://www.freshworx.com/forum/viewtopic.php?f=112&t=10924

Tolle Sache von Euch. Danke!

Noch zwei Fragen dazu:
1. Soll man denn die Artikel bei Ebay selbst vor dem Abgleich offline setzen?
2. Soll man den Abgleich dann genau um 0:00 Uhr machen? *

* sowohl die Server bei Ebay als auch bei Euch müssen da ja immens zu tun haben - verkraften die das ???
Jun 12, 2014
Jörn Polley Agent schrieb
1. Ja bei ebay auf Urlaub stellen.
2. Sobald der Shop im Urlaub ist kann man es machen, man sollte nur nicht vor 0:00 wieder Online gehen.
Jun 12, 2014
Stephan Hemp schrieb
ich habe die Änderungen gerade eben bei ebay gemacht ...
lt Rechtsberater ist dies unproblematisch...

ZITAT:

Der Gesetzgeber hat eine Übergangsfrist nicht vorgesehen. Die Neuregelungen der Verbraucherrechterichtlinie treten am 13.06.2014 um 0.00 Uhr in Kraft. Wir halten es für unproblematisch, wenn Sie die entsprechenden Rechtsänderungen bereits am Abend des 12.06.2014 vornehmen. Wir gehen ferner davon aus, dass es nicht unmittelbar Abmahnungen geben wird, wenn Sie unmittelbar ab oder nach dem 13.06.2014 AGB und Widerrufsbelehrung noch nicht aktualisiert haben.

Unabhängig davon möchten wir Ihnen dringend empfehlen, dafür Sorge zu tragen, dass Sie die entsprechenden Änderungen so vornehmen, dass diese ab dem 13.06.2014 in Ihrem Internetshop angezeigt werden.

ACHTUNG:

Sie dürfen die neuen AGB und die neue Widerrufsbelehrung keinesfalls weit vor dem 13.06.2014 verwenden!
Jun 12, 2014
Günther Kemeth schrieb
Ja, davon gehe ich selbst auch aus. Wie immer in der "Juristerei" wird es aber wohl der Rechtsprechung vorbehalten bleiben, was da an Zeitrahmen zugestanden wird. Ihr habt also den Shop dabei auch nicht deaktiviert?
Jun 12, 2014
Günther Kemeth schrieb
Zitat aus News:
"Achten Sie drauf das die Widerrufsbelehrungen nicht mehr als 5000 Zeichen haben darf!"

Diese Beschränkung ist lt. Händlerbund seit gestern 23:59 Uhr bei Ebay (u. Dawanda) aufgehoben.

@ Freshworx: Dementsprechend bekomme ich auch keine Probleme innerhalb et8 bei mehr als 5000, oder?
Jun 12, 2014
Günther Kemeth schrieb
@ Stephan Hemp:

Ups, Ihr habt dann bestimmt nicht diese komischen Texte vom Händlerbund? Diese bekomme ich nämlich aufgrund der Ebay-Zeichenbegrenzung nicht hinein!

Wer kennt rechtssichere Abhilfe?
Jun 12, 2014
Günther Kemeth schrieb
bzw. wie gut darf ggf. das Widerrufsformular verstecht sein?
Jun 12, 2014
Silvia Agent schrieb
Hallo, nehmen Sie das Musterformular aus der Widerrufsbelehrung heraus, und hängen es an die AGBs an - so waren die Texte vom Händlerbund bevor das mit den Zeichen bei ebay bekannt wurde. Bitte unter den AGBs nach dem Punkt Widerrufsbelehrung - einfügen
Jun 13, 2014
Stephan Hemp schrieb
nein ich habe eine Rechtsberatung von internetrecht Rostock..

meine Daten inkl. Formular passten alle an die richtige Stelle...
und sind auch noch da wo sie hingehören ..
auch bei gerade NEU eingestellten funktioniert dies einwandfrei

hier ein Beispiel Artikel:

http://www.ebay.de/itm/Esprit-Trend-Damen-Glitzer-024EK1W029-912-Dianette-braun-Gr-37-42-/291149761499?pt=DE_Damenschuhe&var=&hash=item8970836bab


Jun 13, 2014
Günther Kemeth schrieb
Schon komisch, dass dieser Händlerbund das nicht schafft innerhalb von 5000 Zeichen. Die Texte, die man von dort bekommt. sehen ohnehin aus wie "Kraut und Rüben". Für das Geld, das man dort bezahlt, bekommt man bestimmt genügend gute Alternativen. Eine davon kennen wir ja jetzt ;-)
Jun 13, 2014
Andreas Ribniger schrieb
Also ich habe meine Widerrufs-Änderungen direkt bei Ebay über den Verkaufsmanager über gebündelt bearbeiten gemacht. Das ging ruckzuck. Etope habe ich dabei überhaupt nicht angefasst.
Jun 13, 2014
Günther Kemeth schrieb
Mal ein ganz anderes Thema:

Ich bekomme die Rechtstexte zumeist als PDF und kopiere mir dort die Texte raus. Nun habe ich regelmäßig Schwierigkeiten, diese Texte so zu formatieren, dass das dann auch gut ausschaut. MIt .txt.-Dateien habe ich jetzt schlechte Erfahrungen gemacht, weil dort immer Zeilenumbrüche etc. mitgenommen werden.

Mit welchem Programm funktioniert denn sowas besser?
Jun 14, 2014
Stephan Hemp schrieb
@Ribniger...
das gesamte ändern ist so am einfachsten haben wir auch gemacht...
aber nicht vergessen es in den ganzen Online - vorbereitet - etc Artikeln zu ändern
bzw in der allgemeinen Etope einstellung einzutragen - sonst wird beim erneuten Artikelabgleich oder einstellen die falsche WRB genutzt...


@Kemeth
wir bekommen dies als vorformatierte Word Texte - sowas aus einem pdf herraus ist unsauber und für die Weiterverarbeitung auch nicht gerade Kundenfreundlich
das kostenpflichtige Adobe kann die Dateien in Word umwandeln .. aber wer hat das schon
ich würde die einfach um Word Texte bitten - denn die müssen ja auch irgendwo erstellt werden
Jun 16, 2014
Jörn Polley Agent schrieb
Ansonsten mal diesen hier testen: http://www.chip.de/downloads/PDF-XChange-Viewer_29539244.html